Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jobfinder
Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil unserer Verträge. Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und unsererseits bestätigt werden. Für den Fall, dass einzelne Bedingungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
Wir haften nur für Schäden im Rahmen unseres Beratungsauftrages, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und soweit allfällige Schäden durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von drei Monaten nach dem anspruchsbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Unsere Schweigepflicht ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
Wir haben als Gegenleistung zur Erbringung unserer Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines Honorars durch den Auftraggeber, welches im Rahmenauftrag gesondert vereinbart wird. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Vertragskündigung) so steht uns gleichwohl das vereinbarte Honorar zu. Die Beanstandung unserer Arbeiten berechtigt nicht zur Zurückhaltung des vereinbarten Honorars. Unsere Verrechnungssätze verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Österreich.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach unserem schriftlich gesondert vereinbarten Honorar. Die Rechnungsbeträge sind umgehend nach Erhalt ohne Abzug eines Skontos zahlbar. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß 49a ASGG. Der säumige Kunde ist verpflichtet, uns alle Mahn- und Inkassospesen eines von uns zugezogenen Anwaltes zu ersetzen. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Innsbruck.
-- > Personalberatung/Personalvermittlung
Es ist untersagt, mit Bewerbern die im Rahmen einer Personalberatung/Personalvermittlung präsentiert bzw. angeboten wurden, ein nicht mit Mag. Massimo Auriemma vereinbartes Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Im Falle einer vereinbarungswidrigen Abwerbung bzw. Beschäftigung schuldet der Auftraggeber/Kunde uns einen pauschalierten Schadenersatz (für Anzeigekosten [Online-Inserate etc.], Bewerberauswahl, Gewinnausfall, Administrationskosten, etc.) in Höhe von mindesten 3.000,00 € (exkl. Umsatzsteuer) bzw. die angebotene höhere Honorarsumme. < --
Unternehmensberatung
Wir sind berechtigt den Beratungsauftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerblich/freiberufliche Kooperationspartner durchführen zu lassen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages unsererseits, bzw. die unserer Mitarbeiter und Kooperationspartner erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere darf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art an Dritte unserer schriftlichen Zustimmung. Die Verwendung unserer beruflichen Äußerung zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Uns verbleibt an unseren Leistungen ein Urheberrecht. Wir sind berechtigt nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten oder Mängel an unserer Beratungsleistung zu beseitigen. Die Gewährleistungspflicht beträgt drei Monate. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Minderung oder Wandlung. Die Beweislastumkehr, also eine Verpflichtung unsererseits zum Beweis unserer Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.